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VGH Bayern, 11.08.2003 - 20 B 98.1103 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.08.2003 - 20 B 98.1103
- BVerwG, 20.10.2003 - 4 PKH 4.03
Wird zitiert von ... (4)
- VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407
Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos), …
Dabei ist davon auszugehen, dass bei bereits vorhandenen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche weitere Anlagen nur noch errichtet werden dürfen, wenn sie entweder zu den schädlichen Geräuscheinwirkungen nicht weiter beitragen, also insoweit irrelevant sind, oder gegebenenfalls andere Anlagen stillgelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2003 - 20 B 98.1103 - juris Rn. 17 ff.). - VG Gelsenkirchen, 10.11.2015 - 6 K 6069/13
Waschstraße; Autowaschstraße; Waschanlage; Autowaschanlage; Mischgebiet; …
vgl. BayVGH, Urteil vom 11. August 2003 - 20 B 98.1103 -, juris; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 10a D 55/01.NE -, Juris. - VG Gelsenkirchen, 27.10.2014 - 6 L 17/14
Mischgebiet; Waschstraße; Waschanlage; Rücksichtnahme; Lärm; TA Lärm; Gutachten; …
vgl. zu diesem Argument auch BayVGH, Urteil vom 11. August 2003 - 20 B 98.1103 -, juris. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 2 M 348/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Parkhauses
Dabei ist davon auszugehen, dass bei bereits vorhandenen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche weitere Anlagen nur noch errichtet werden dürfen, wenn sie entweder zu den schädlichen Geräuscheinwirkungen nicht weiter beitragen oder gegebenenfalls andere Anlagen stillgelegt werden (BayVGH, Urt. v. 11.08.2003 - 20 B 98.1103 -, Juris; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 26.02.2003 - 7 B 2434/02 -, BauR 2003, 1361).